§ 2 Zweck und Aufgaben, Grundsätze der Tätigkeit des Verbandes

Zweck des Verbandes ist es:
 

1. Die Ausbildung von Schiedsrichtern, Übungsleitern und Jugendleitern zu regeln.

 

2. Die Aufgaben des FLVW erstrecken sich auf die Sportarten Fußball und Leichtathletik in der modernen Gesellschaft, insbesondere auf die Bereiche Breiten- und Leistungssport, Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter, Bildung und Erziehung, Freizeit und Erholung, Gesundheit, Soziales und Versicherungsschutz, Umwelt und Umweltschutz, Sportstätten, Öffentlichkeitsarbeit.