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Anspruch

Zur Durchführung eines den Fußballregeln entsprechenden Spielbetriebs im Bereich des DFB und seiner Mitgliedsverbände ist es erforderlich, dass die Spiele von geeigneten und gut ausgebildeten Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern geleitet werden.

Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen bietet regelmäßig Schiedsrichter-Anwärterlehrgänge an. Die in diesem Plan veröffentlichten Lehrgänge finden vor den jeweiligen Meldeterminen zum Schiedsrichter-Soll gemäß § 3 der Spielordnung statt. Darüber hinaus bieten die Fußballkreise bei Bedarf weitere Lehrgänge an.